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Rollstuhlfahrten
Ihre Vorteile mit uns:
Fahrtkostenübernahme
Durch den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ besitzen Sie die Möglichkeit sich von Ihrem Arzt die Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen zu lassen. Die Fahrten werden in diesem Fall mit der Krankenkasse abgerechnet und der Rollstuhltransport ist für Sie kostenfrei*.
Seit 2008 übernimmt der Rhein-Sieg-Kreis die Fahrtkosten für private Zwecke in Form von Wertgutscheinen. Gerne können Sie diese zur Verrechnung Ihrer Fahrten bei uns einreichen. Für weitere Informationen, wenden Sie sich an unser geschultes Personal. Wir haben sehr viel Erfahrung mit dem Rollstuhltransport und bringen Sie sicher und pünktlich ans Ziel!
*Je nach Versicherungsstatus kann ein geringer Eigenanteil anfallen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
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